VOR DER
HOCHZEIT:
Das
Aufgebot:
Zur
Bestellung des Aufgebots ,
dass heißt zur
Anmeldung beim
zuständigen
Standesamt, müssen
beide Partner anwesend sein.
Als zuständiges
Standesamt bezeichnet man
jenes Standesamt, das
für den Wohnsitz von
zumindest einem Partner
zuständig ist.
Dokumente, die sie
benötigen:
Abschrift aus
der Geburtsurkunde ( am
zuständigen Standesamt
erhältlich )
Nachweis der
Staatsbürgerschaft
Meldebescheinigung
Amtlicher
Personalausweis
Urkundlicher Nachweis eines
akademischen Grades
Scheidungsurkunde oder
Sterbeurkunde falls einer der
Partner bereits verheiratet
war oder ein frueherer
Partner verstorben ist.
Ausländer und
Auslaenderinnen brauchen
auch
noch:
Reisepass
oder
Staatsangehörigkeitsaus
weis
Ehefähigkeitbescheinigun
g (ist von Land zu Land sehr
unterschiedlich - bitte bei der
diplomatischen
Vertretungsbehörde
in Deutschland
erkundigen)
Punkte,
über die sie sich vor
dem Bestellen des Aufgebotes
Gedanken machen sollten:
Welchen
Namen werden Sie nach der
Eheschließung tragen?
Es
kann grundsätzlich
jeder der Partner seinen
Namen behalten - jedoch
muß eine Regelunng
bestehen, wie ein
gemeinsames Kind
heißen soll.
Wenn ein
gemeinsamer Familienname
gewünscht wird, kann
das der des Mannes oder der
der Frau sein. Wenn man
möchte kann der
bisherige Namen vor oder
nach den gemeinsamen
Familiennamen mit
Bindestrich gestellt werden
(es muß dann aber der
Doppelname auf allen
Dokumenten verwendet
werden).
Welche Trauzeugen
möchten Sie haben?
Die
Trauzeugen müssen
mindestens 18 Jahre alt sein
und einen gültigen
Reisepass oder
Personalausweis besitzen. Die
Trauzeugen bezeugen
lediglich die Vermählung
der Brautleute - haben aber
keine rechtlichen Pflichten.
Voreheliche Kinder:
Wenn das
Paar bereits Kinder hat, sind
auch die Urkunden der Kinder
mitzunehmen -
Geburtsurkunde und
Vaterschaftserklärung.
Durch die Eheschließung
erwirbt das Kind den Namen
der Eltern und deren
Staatsangehörigkeit und
auch alle Rechte und
Ansprüche wie
Unterhaltsanspruch und
Erbrecht.
Bedenken
Sie , dass fast alle Amtswege
gebührenpflichtig sind -
stecken sie sich daher immer
ein wenig Geld zur Sicherheit
ein!
UND NACH DER
HOCHZEIT
Meldebescheinigung: Zu erst sollten sie
unbedingt Ihren
Meldebescheinigung
ändern
lassen.
Vordrucke
von Meldebescheinigung
erhalten Sie im
zuständigen
Bürgerbüro, oder
Rathaus. Bei Ausländern
die zuständige
Ausländerbehörde.
Mitzubringende Dokumente:
Heiratsurkunde, amtlicher
Lichtbildausweis (bei EU
BürgerInnen einen EWR-
Ausweis oder Reisepass, bei
AusländerInnen einen
Reisepass),
Staatsbürgerschaftsn
achweis: Die
Änderung ist nicht
unbedingt erforderlich. Wollen
sie jedoch Reisepass oder
Personalausweis ändern
lassen, brauchen Sie einen
auf den neuen Namen
lautenden
Staatsbürgerschaftsnach
weis.
Mitzubringende Dokumente:
Geburtsurkunde, aktueller
Meldezettel, Heiratsurkunde,
sowie der alte
Staatsbürgerschaftsnach
weis und 41,- Euro in
Bargeld.
Führerschein und
Zulassungsschein:
Führers
chein: Wenn Sie den neuen
Reisepass direkt im
Bezirksrathaus beantragen,
können Sie das auch
gleichzeitig mit Ihrem
Führerschein tun. Hier
sind Fristen zu
beachten, wenn eine
Namens- oder
Adressenänderung
vorgenommen wird und der
Hauptwohnsitz in den Bereich
einer anderen Behörde
verlegt wird.
Mitzubringende Dokumente:
Führerscheinantrag,
alter Führerschein,
aktueller Meldezettel,
Heiratsurkunde, 2
Reisepassfotos,
Gebühren: ca. 45,-
Euro, wenn die
Änderungen nur
angegeben werden, aber nicht
in den Führerschein
eingetragen werden, fallen
keine Kosten an – Sie
können den
Führerschein dann
allerdings nicht als amtlichen
Lichtbildausweis
verwenden.
Zulassungsschein: Die Änderung
des Zulassungsscheines
muß innerhalb einer
Woche geschehen. Sie
brauchen dazu eine
Versicherungsbestätigun
g (bei der Versicherung
erhältlich), die
allerdings nur 3 Tage
gültig ist.
Mitzubringende Dokumente:
Versicherungsbestätigun
g (= Formular für
Personendatenänderung)
, alter Zulassungsschein,
aktuelle Meldebescheinigung,
Fahrzeugbried, amtlicher
Lichtbildausweis –
Ausländer
müssen auch
noch einen Reisepass
mitbringen. Bei dieser
Änderung fallen keine
Kosten an.
Personalausweis:
strong> Direkt im alten
Personalausweis kann keine
Änderung
vorgenommen werden
– es muß ein
neuer beantragt
werden.
Mitzubringende Dokumente:
alter Personalausweis (wenn
vorhanden), aktueller
Meldebescheinigung,
Geburtsurkunde,
Staatsbürgerschaftsnach
weis, Heiratsurkunde, 2
Passbilder. Das
Antragsformular für den
Personalausweis erhalten Sie
im Bürgerbüro
oder Rathaus der Gemeinde
oder Stadt.
Bank und
Versicherung: Sowohl für Bank als
auch für Versicherungen
gilt: Formloses Schreiben und
Kopie der Heiratsurkunde und
des aktuellen Meldezettels
schicken.
Post: Bei
der Post können Sie
Radio und Fernsehen
ummelden, das Telefon
natürlich auch.
Sie können auch einen
Nachsendeauftrag machen
lassen. Die Gebühren
sind je nach Wunsch
unterschiedlich.
Finanzamt: Alle Änderungen dem
Finanzamt in einem Schreiben
mitteilen, in dem sich auch die
Sozailversicherungsnummer
befindet. Auch die
Heiratsurkunde bitte beilegen.
Bezirksgericht:
em> Soll eine
Namensänderung in
einem vorhandenen
Grundbuch eingetragen
werden, muß das beim
zuständigen
Bezirksgericht beantragt
werden.
Mitzubringende Dokumente:
Heiratsurkunde (Original und
Kopie), amtlicher
Lichtbildausweis.
Schriftliche
Verständigungen:
Nicht
Vergessen: Krankenkasse,
eventuell Kabelfernsehen,
Universität bei
Studenten, Vereine, Stellen
für Berechtigunsscheine
zu informieren.
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